Wichtige Informationen zur Bundestagswahl 2025 für Deutsche im Ausland

Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag wird voraussichtlich als vorgezogene Neuwahl am 23. Februar 2025 stattfinden – und auch Deutsche im Ausland haben die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben. Voraussetzung dafür ist eine rechtzeitige Eintragung in das Wählerverzeichnis. Informationen zum Antragsverfahren sowie die erforderlichen Formulare sind auf der Webseite der Bundeswahlleiterin verfügbar. Weiterführende Informationen gibt es hier.

Da die Bundestagswahl 2025 höchstwahrscheinlich bereits in etwa drei Monaten stattfinden wird und die Eintragung in das Wählerverzeichnis sowie der gesamte Ablauf einige Zeit in Anspruch nehmen können, empfehlen wir allen wahlberechtigten Angehörigen der deutschen Minderheiten, frühzeitig mit den Vorbereitungen zu beginnen: Informieren Sie sich über die notwendigen Schritte und werden Sie rechtzeitig aktiv, um an der Bundestagswahl 2025 teilnehmen zu können. Über neue Informationen zur Wahl sowie zu den Antragsfristen werden wir Sie zeitnah auf dem Laufenden halten.