Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Minderheiten zum geforderten Gegenseitigkeitsprinzip in den deutsch-polnischen Beziehungen des stellvertretenden Außenministers Polens
Im Zuge des im Juni 2019 nach langjähriger Unterbrechung wieder einberufenen deutsch-polnischen Runden Tisches vertrat der stellvertretende Außenminister die Auffassung, dass die Angleichung der Rechte und Privilegien der Polen in der Bundesrepublik an die, welche für die Deutschen in Polen gelten, eine Bedingung für die polnische Regierung sei, um die Forderungen der deutschen Minderheit umzusetzen. „Wenn wir auch nur den Hauch einer Chance auf die Umsetzung dieser Forderungen haben wollen – und wir wollen ja den Erwartungen entgegenkommen – dann ist der erste Schritt in diese Richtung ein Fortschritt bei den Rechten und Privilegien für die Polen in Deutschland. Hier erwarten wir aufgrund des tiefen Ungleichgewichts zunächst wesentliche Schritte für die Polonia in Deutschland, dann können wir sehr gern überlegen, inwieweit die von der deutschen Minderheit vorgebrachten Erwartungen realisierbar sind“, sagte Szynkowski.Die AGDM unterstützt vollinhaltlich die in einer Erklärung der nationalen und ethnischen Minderheiten in Polen erhobene Hoffnung, dass jede Minderheit rechtmäßig behandelt werden sollte. Sie ist zudem der Auffassung, dass die polnische Regierung ihrer Verpflichtung nachkommen sollte, für alle nationalen und ethnischen Minderheiten die jeweiligen erforderlichen Bedingungen zu schaffen, um den Erhalt ihrer Identität, Kultur, Tradition und Sprache zu fördern ohne diese in außenpolitische Geiselhaft zu nehmen.
Mit Bedauern stellen wir weiter fest, dass die polnische Regierung ab dem neuen Schuljahr 2019/2020, das am 1. September 2019 in Polen begann, den Zugang von Kindern der 7. und 8. Klasse der Grundschule durch eine neue Auslegung der Gesetzgebung eingeschränkt hat. Kinder, die Deutsch als Minderheitensprache besuchen, dürfen Deutsch nicht mehr als Fremdsprache wählen, wodurch die Kinder erheblich benachteiligt werden und dies als Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit anzusehen ist.
Die polnische Verfassung verpflichtet unmissverständlich Polen dazu, für seine Minderheiten rechtliche Rahmenbedingungen zum Erhalt ihrer Sprache und Kultur sicherzustellen. Folglich besagt Art 35 der polnischen Verfassung: „Die Republik Polen gewährleistet den polnischen Staatsangehörigen, die nationalen und ethnischen Minderheiten angehören, die Freiheit der Erhaltung und der Entwicklung der eigenen Sprache, der Erhaltung von Bräuchen und Traditionen sowie der Entwicklung der eigenen Kultur“.
Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Minderheiten, dessen langjähriges und engagiertes Mitglied der Verband der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen (VDG) ist, verurteilt die Aussage des stellvertretenden Außenministers Polens aufs Schärfste und fordert Polen dazu auf, sich öffentlich von der Aussage Szynkowskis zu distanzieren. Vielmehr soll Polen eine konstruktive, von faustrechtlichen Tendenzen befreite, Minderheitenpolitik verfolgen, welche auf den einschlägigen Bestimmungen der polnischen Verfassung und der völkerrechtlichen Übereinkünfte zum Minderheitenschutz beruht.
Berlin, den 7. November 2019