Neues Sekretariat im polnischen Parlament unterstützt nationale und ethnische Minderheiten

In Polen hat die Arbeit der Vertreterinnen und Vertreter der nationalen und ethnischen Minderheiten in der Gemeinsamen Kommission der Regierung und der nationalen und ethnischen Minderheiten seit Herbst 2025 eine neue institutionelle Grundlage: In der Kanzlei des Sejm (erste Kammer des polnischen Parlaments) wurde ein Sekretariat eingerichtet, das organisatorische, fachliche und rechtliche Unterstützung für die Minderheiten leisten soll.

Möglich wurde das durch eine Gesetzesnovelle, die im Juli 2025 von Sejm und Senat (zweite Kammer des polnischen Parlaments) beschlossen und Anfang November 2025 in Kraft trat. Am 4. November 2025 wurde das Sekretariat offiziell eröffnet und nahm seine Arbeit auf.

Worum geht es konkret? Das Sekretariat soll die Minderheitenvertreterinnen und -vertreter im politischen Alltag entlasten und ihre Arbeitsfähigkeit stärken. Dazu gehört Unterstützung bei Gutachten und Konsultationen, bei Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen sowie bei administrativen und organisatorischen Aufgaben. Damit werden Tätigkeiten übernommen, die bislang häufig zusätzlich und unter begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen von den Minderheitenorganisationen selbst geleistet werden mussten.

Die Einrichtung des mit vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzten Sekretariats gewinnt auch vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Situation an Bedeutung: Seit 2023 ist kein Abgeordneter mehr im polnischen Parlament vertreten, der sich offen zu einer nationalen oder ethnischen Minderheit bekennt. Die neue Struktur schafft daher einen festen institutionellen Anknüpfungspunkt auf zentraler Ebene und reagiert auf wiederholt vorgebrachte Forderungen der Minderheiten nach einer tragfähigen organisatorischen und fachlichen Grundlage für die Arbeit in der Gemeinsamen Kommission.

Ziel ist es, Gesetzgebungsprozesse stärker aus Minderheitenperspektive zu begleiten sowie den Schutz, den Erhalt und die Weiterentwicklung der kulturellen Identität der nationalen und ethnischen Minderheiten in Polen zu unterstützen. Die Minderheitenorganisationen verbinden mit dem Sekretariat Erwartungen an Verbesserungen in verschiedenen Arbeitsbereichen, insbesondere durch fachliche Rechtsberatung, die Einholung von Gutachten und Expertenmeinungen sowie durch administrative und organisatorische Unterstützung, etwa im Bildungs-, Kultur- und Sozialbereich.

Der Verband der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen (VdG), eine FUEN-Mitgliedsorganisation sowie Teil der AGDM, betont, dass viele dieser Aufgaben bislang von Minderheitenvertreterinnen und -vertretern zusätzlich und oft außerhalb regulärer Arbeitsstrukturen übernommen werden mussten. Entscheidend werde nun sein, ob das Sekretariat über ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen verfügt, um die Arbeit der Gemeinsamen Kommission spürbar zu stärken.

Ob die neue Struktur langfristig einen Mehrwert schafft, wird sich an konkreten Ergebnissen messen lassen: an einer effizienteren Arbeit der Gemeinsamen Kommission und an einer stärkeren Rolle als Beratungsgremium des Ministerpräsidenten. Gelingt dies, kann das polnische Modell auch über das Land hinaus als Beispiel guter Praxis für die institutionelle Unterstützung nationaler und ethnischer Minderheiten dienen.

 

Hintergrund: Gemeinsame Kommission der Regierung und der nationalen und ethnischen Minderheiten

Die Gemeinsame Kommission der Regierung und der nationalen und ethnischen Minderheiten ist ein Beratungs- und Begutachtungsorgan des polnischen Ministerpräsidenten. Sie wurde auf Grundlage des Minderheitengesetzes vom 6. Januar 2005 eingerichtet. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem Stellungnahmen zur Umsetzung von Minderheitenrechten, die Begutachtung von Programmen zur Bewahrung und Entwicklung der kulturellen Identität, Stellungnahmen zu minderheitenbezogenen Gesetzesvorhaben, die Bewertung der Aufteilung staatlicher Mittel für Minderheitenarbeit sowie Maßnahmen gegen Diskriminierung.

In der Kommission arbeiten Vertreterinnen und Vertreter mehrerer Ministerien und staatlicher Stellen mit Delegierten der anerkannten Minderheiten zusammen. Vertreten sind die nationalen Minderheiten Belarussen, Tschechen, Litauer, Deutsche, Armenier, Russen (deren Mitgliedschaft am 18. Februar 2022 allerdings erloschen ist), Slowaken, Ukrainer und Juden sowie die ethnischen Minderheiten Karäer, Lemken, Roma und Tataren. Außerdem ist die Gemeinschaft vertreten, die die Regionalsprache Kaschubisch verwendet.

Weitere Informationen zur Gemeinsamen Kommission gibt es auf der Website der polnischen Regierung: www.gov.pl/web/mniejszosci-narodowe-i-etniczne/komisja-wspolna

 

Foto des Sekretariats: Michał Schlüter