Gedenktag der Verschleppung und Vertreibung der Ungarndeutschen – 80. Jahrestag der Verschleppung zur Málenkij Robot

In diesem Jahr fand die zentrale Gedenkveranstaltung anlässlich des Gedenktages der Verschleppung und Vertreibung der Ungarndeutschen in Trautsondorf, im Komitat Borschod-Abaujwar-Semplin statt. Jedes Jahr am 19. Januar erinnern wir daran, dass nach dem Zweiten Weltkrieg auf Grundlage des Prinzips der Kollektivschuld mehrere Hunderttausend ungarische Staatsbürger deutscher Nationalität ihrer Heimat und ihres Besitzes beraubt und zur Vertreibung nach Deutschland gezwungen oder unter unmenschlichen Bedingungen in Arbeitslager der Sowjetunion verschleppt wurden.
 
2012 ernannte das ungarische Parlament den 19. Januar zum offiziellen Gedenktag der Verschleppung und Vertreibung der Ungarndeutschen. Damit hat Ungarn als erster Staat in Europa das Unrecht der Verfolgung der deutschen Minderheit nach 1944/1945 offiziell anerkannt. Das Datum ist symbolisch, denn der erste Transport von enteigneten, ihrer Rechte, ihrer Staatsbürgerschaft und ihres Vermögens beraubten Ungarndeutschen machte sich gerade am 19. Januar aus Wudersch Richtung Deutschland auf den Weg. Insgesamt wurden damals um die 200.000 Personen einwaggoniert und abgeschoben.
 
Vor 79 Jahren, am 19. Januar 1946 mussten in der ungarndeutschen Ortschaft Budaörs, in der Nähe von Budapest, die ersten Ungarndeutschen in Viehwaggons ihre ungarische Heimat Richtung Deutschland verlassen. Damit begann die Vertreibung von über 200.000 Ungarndeutschen. Es gibt kaum eine ungarndeutsche Familie, die nicht von den tragischen Geschehnissen während des Zweiten Weltkriegs und danach in irgendeiner Weise betroffen war. Die Verschleppung zur Malenkij Robot, die Enteignungen, Entrechtungen und Vertreibungen bedeuteten für Hunderttausende von Ungarndeutschen harte Schicksalsschläge. Diese konnten oft nur mit engem familiärem Zusammenhalt und ein wenig Glück überwunden und überlebt werden.
 
Die systematische Vertreibung der Ungarndeutschen begann Anfang 1946, doch das Leid begann schon früher. So wurden während der Kämpfe um Ungarn in den Jahren 1944 und 1945 35–40.000 ungarische Staatsbürger deutscher Abstammung – überwiegend junge Frauen und Männer im Alter zwischen 16 und 40 Jahren – auf sowjetischen Befehl zur Zwangsarbeit in die Sowjetunion verschleppt. Rund ein Viertel der Verschleppten verlor in den sowjetischen Arbeitslagern ihr Leben. Die dann auf den Krieg folgende Vertreibung hatte vielerlei Gründe. Rechtliche Grundlage der Aussiedlung bildete der Beschluss des Alliierten Kontrollrates vom 20. November 1945. Tatsächlich aber bereiteten die ungarischen Behörden die Aussiedlung bereits seit Februar 1945 vor, indem sie Angehörige der deutschen Minderheit entweder internierten, zusammensiedelten oder ungarische Flüchtlinge und Landsiedler in ihre Wohnungen einquartierten. Diese Maßnahmen sollten vollendete Tatsachen schaffen, standen unter dem Primat der Bodenreform und später der Aufnahme der aus der Tschechoslowakei ausgesiedelten Ungarn und gingen vielfach den ungarischen Rechtsbestimmungen über Enteignungen und Umsiedlungen voraus.
 
Die Ergebnisse der Aussiedlung der „Schwaben“ blieben dennoch weit hinter den Planungen der Regierung zurück. 1946 wurden etwa 170.000, 1947/48 weitere 50.000 Deutsche aus Ungarn ausgesiedelt, größtenteils in die amerikanische, etwa ein Fünftel in die sowjetische Besatzungszone Deutschlands. Weitere 340.000 Donauschwaben, die bereits auf den Aussiedlungslisten standen, konnten nicht mehr abtransportiert werden. Dieser Misserfolg war zum einen auf die Weigerung der Alliierten zurückzuführen, weitere Aussiedler in ihre Besatzungszonen aufzunehmen, zum anderen wurde er jedoch von der Unfähigkeit der ungarischen Behörden verursacht, die Transporte effektiver zu organisieren und Aussiedlung sowie Ansiedlung im Rahmen der Bodenreform besser aufeinander abzustimmen.
Obwohl mit der Verordnung Nr.84/1950 des Ministerialrates die Wiederherstellung und Gleichberechtigung der in Ungarn verbliebenen Ungarndeutschen gesichert wurde, waren die Angehörigen der Volksgruppe de facto mit der Mehrheitsbevölkerung noch jahrzehntelang nicht gleichgestellt.
 
Quelle: Landesselbstverwaltung der Ungarndeutschen / Magyarországi Németek Országos Önkormányzata