Donauschwäbischer und Russlanddeutscher Kulturpreis
Das Land Baden-Württemberg vergibt im jährlichen Wechsel den Donauschwäbischen und den Russlanddeutschen Kulturpreis. Beide Preise sind Ausdruck der Patenschaften des Landes über die Volksgruppe der Donauschwaben und über die Landsmannschaft der Deutschen aus Russland.
Über die Preisvergabe entscheidet eine Jury, die sich aus Persönlichkeiten zusammensetzt, die vom Innenministerium, der Künstlergilde e.V. Esslingen und den donauschwäbischen Landsmannschaften beziehungsweise von der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland benannt werden.
Der Kulturpreis besteht aus einem mit 5.000 Euro dotierten Hauptpreis und zwei Förderpreisen in Höhe von jeweils 2.500 Euro. Die Förderpreise sind für jüngere Kulturschaffende vorgesehen, die am Anfang ihrer künstlerischen Entwicklung stehen. Anstelle eines Förderpreises kann in begründeten Fällen auch eine Ehrengabe vergeben werden. Eine Verpflichtung, den Kulturpreis zu verleihen, besteht nicht.
Über die Vergabe der Preise entscheidet die Jury unter Ausschluss des Rechtsweges.
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