Dänemark: Regierung übernimmt zusätzliche Verpflichtungen zum Schutz der deutschen Minderheit

Die dänische Regierung hat angekündigt, elf weitere Verpflichtungen aus der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen zu übernehmen. Das teilte das dänische Kulturministerium am 16. Januar auf seiner Webseite mit. Die Regierung wolle damit die Bedeutung unterstreichen, dass die deutsche Minderheit gute Bedingungen hat, um an der deutschen Sprache, ihrer Kultur und nationalen Identität festzuhalten, heißt es in der Mitteilung.

Außenminister Lars Løkke Rasmussen erklärte, er freue sich, „dass Dänemark nun weiteren Verpflichtungen in der Arbeit der europäischen Sprachencharta beitritt, um das dänisch-deutsche Zusammenleben zu stärken“. Kulturminister Jakob Engel-Schmidt betonte: „Es ist völlig entscheidend, dass es in Dänemark gute Bedingungen für die deutsche Minderheit gibt, damit sie in Sønderjylland wohnen, arbeiten und leben können, während sie zugleich die Möglichkeit haben, ihre kulturelle und nationale Zugehörigkeit beizubehalten. Zudem sagte er: „Die deutsche Minderheit gehört zu Dänemark, und wir sind verpflichtet, für sie ordentliche Bedingungen zu sichern, so wie sie auch die dänische Minderheit südlich der Grenze hat.”

Die elf zusätzlichen Verpflichtungen beziehen sich auf zentrale Bereiche des Alltags der deutschen Minderheit. Sie betreffen insbesondere Bildung (Vorschule und Grundschule), den Gebrauch der Minderheitensprache in der Justiz, die Möglichkeit, Dokumente und Veröffentlichungen in der Minderheitensprache zu erstellen, die Verwendung der Minderheitensprache in Debatten auf regionaler und lokaler Ebene, traditionelle Ortsnamen, Sicherheitsanweisungen sowie Maßnahmen zur Förderung der Sprache in Teilen des öffentlichen Sektors.

Die elf neuen Punkte im Überblick:

  1. Angebot von Vorschulunterricht auf regionalen oder Minderheitensprachen.
  2. Angebot von Grundschulunterricht auf regionalen oder Minderheitensprachen.
  3. Sicherstellung des Rechts von Angeklagten, ihre regionale oder Minderheitensprache vor Gericht zu benutzen.
  4. Erlaubnis für Verwaltungsbehörden, Dokumente in einer regionalen oder Minderheitensprache auszustellen.
  5. Zulassung und/oder Förderung der Veröffentlichung offizieller Dokumente regionaler Behörden auch in der Minderheitensprache.
  6. Zulassung und/oder Förderung der Veröffentlichung offizieller Dokumente lokaler Behörden auch in der Minderheitensprache.
  7. Zulassung und/oder Förderung der Verwendung von Minderheitensprachen in den Debatten regionaler Vertretungskörperschaften.
  8. Zulassung und/oder Förderung der Verwendung von Minderheitensprachen in den Debatten lokaler Vertretungskörperschaften.
  9. Zulassung oder Einführung traditioneller und korrekter Formen von Ortsnamen in der Minderheitensprache, gegebenenfalls neben der dänischen Form.
  10. Sicherstellung, dass Sicherheitsanweisungen auch in den Minderheitensprachen ausgearbeitet werden.
  11. Förderung der Verwendung von Minderheitensprachen in wirtschaftlichen und sozialen Sektoren, die direkt von der öffentlichen Hand reguliert werden.

Harro Hallmann, Kommunikationschef des Bundes Deutscher Nordschleswiger (BDN) und Leiter des Sekretariats der deutschen Minderheit in Kopenhagen, zeigte sich gegenüber der Zeitung Der Nordschleswiger sehr zufrieden. „Wir haben über fünf Jahre lang mit der dänischen Regierung gerungen, und nun ist es endlich gelungen, neue Verpflichtungen im Rahmen der Sprachencharta zu übernehmen“, so Hallmann. Zugleich betonte er: „Zwar sind es nicht genau die Verpflichtungen, die wir ursprünglich eingefordert haben, aber es sind viele wichtige neue Punkte dabei, die die deutsche Sprache in Nordschleswig stärken. Ich bin darüber sehr froh und zufrieden.“

BDN-Hauptvorsitzender Hinrich Jürgensen sprach am 17. Januar im Nordschleswiger von einem „klaren Zeichen an die Kommunen“. Er verwies darauf, dass die Auswirkungen der neuen Verpflichtungen nun sorgfältig ausgewertet werden müssten. Besonders Punkt 9 sei für die Minderheit zentral. Jürgensen berichtete, dass in den ihm vorab vom Kulturminister benannten Punkten sowie in der schriftlichen Version, die er erhalten habe, konkret von „Ortsschildern“ die Rede gewesen sei. In der veröffentlichten Pressemitteilung des Kulturministeriums sei dieser Begriff jedoch nicht mehr enthalten, dort werde lediglich von „Ortsnamen“ gesprochen. Er wundere sich über die nachträgliche Änderung, sei aber nicht besorgt. Zugleich machte Jürgensen deutlich, dass die Umsetzung in vielen Fällen bei den Kommunen liege. „Es ist toll, dass wir jetzt mit diesen Punkten, die die Regierung aus der Sprachencharta übernommen hat, etwas schwarz auf weiß haben, mit dem wir gegenüber den kommunalen Behörden argumentieren können“, sagte er.

 

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