Appell der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der 33. AGDM-Jahrestagung

Im Rahmen der 33. AGDM-Jahrestagung, die vom 13. bis zum 16. Oktober 2024 in Berlin stattfand, verabschiedeten die Vertreterinnen und Vertreter der deutschen Minderheiten in Europa und Zentralasien einen Appell an die deutsche Politik. Lesen Sie den Appell im Folgenden:

 

Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Minderheiten (AGDM) in der Föderalistischen Union Europäischer Nationalitäten (FUEN),

eingedenk dessen, dass die AGDM seit 1991 die Interessen der deutschen Minderheiten in Europa und Zentralasien vertritt;

in Anerkennung der Tatsache, dass die Gründung der AGDM unmittelbar nach dem Fall des Eisernen Vorhangs erfolgte, um die Folgen des Zweiten Weltkrieges zu überwinden und die Menschenrechte sowie die Freiheit der deutschen Volksgruppen in ihren Heimatländern zu stärken;

erinnernd an das bevorstehende 80. Jubiläum des Endes des Zweiten Weltkrieges im Jahr 2025, das auch derer gedenkt, die erst nach dem Krieg Opfer von Deportation, Enteignung, Diskriminierung und Vertreibung wurden – ein Schicksal, das insbesondere die Deutschen im Osten tragisch erfahren mussten;

besorgt über den seit 2022 anhaltenden Krieg in der Ukraine und das Fehlen einer gerechten Friedensperspektive;

in Anerkennung der Rolle, die die deutschen Minderheiten in der Pflege der europäischen Kultur und Verständigung spielen, insbesondere als Brückenbauer zwischen Deutschland und ihren Heimatländern;

appelliert

1. an die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland, die finanzielle Förderung der deutschen Minderheiten, die nach wie vor auf der Milderung des Kriegsfolgeschicksals basiert, den realen Bedürfnissen anzupassen, um die gestiegenen Kosten, die Inflation und die notwendige Professionalisierung der Minderheitenarbeit zu berücksichtigen. Fehlende Anpassungen müssen als faktische Kürzungen bewertet werden.

2. an alle demokratischen politischen Parteien in Deutschland, in ihren Programmen für die Bundestagswahl 2025 sowie im zukünftigen Regierungsprogramm beziehungsweise im Koalitionsvertrag klar die Förderung der deutschen Minderheiten und die Sicherstellung ihrer Rechte zu verankern.

3. an die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland, das Geoblocking von medialen Internetinhalten zu beseitigen, um den Zugang zu deutschen (öffentlich-rechtlichen) Medien für die deutsche Minderheiten in ihren Heimatländern zu erleichtern. Dies würde einen konkreten Beitrag zur Förderung und Stärkung der deutschen Sprache in den Siedlungsgebieten der deutschen Minderheiten leisten.

4. an die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland, eine verstärkte Förderung der deutschen Sprache in den Heimatländern der deutschen Minderheiten zu gewährleisten und sicherzustellen, dass diese auch der Weiterentwicklung der Bildungseinrichtungen zugutekommt, sowie die Bewahrung des deutschen Kulturerbes in diesen Regionen stärker zu unterstützen.

5. an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, sicherzustellen, dass im Haushaltsplan für 2025 Mittel für den Erhalt und die Sicherung des deutschen Kulturguts in den historischen Siedlungsgebieten der deutschen Minderheiten im östlichen Europa bereitgestellt werden, wie es im Bundesvertriebenengesetz (§ 96) vorgesehen ist.

6. die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland sowie alle demokratischen Akteure in Deutschland, sich weiterhin für die Rechte der autochthonen nationalen Minderheiten in allen Ländern Europas und Zentralasiens einzusetzen.

Berlin, 15. Oktober 2024