An­er­ken­nungs­leis­tung an ehe­ma­li­ge deut­sche Zwangs­ar­bei­ter

Danach können ehemalige deutsche Zwangsarbeiter, die wegen ihrer deutschen Staatsangehörigkeit oder deutschen Volkszugehörigkeit zwischen dem 1. September 1939 und 1. April 1956 für eine ausländische Macht Zwangsarbeit leisten mussten, einen symbolischen finanziellen Anerkennungsbetrag in Höhe von 2500 Euro erhalten. Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière erinnert an das von den deutschen Zwangsarbeitern erlittene Unrecht: „Mit der Richtlinie setzt das Bundesinnenministerium eine Entscheidung des Deutschen Bundestages vom 27. November 2015 um. Sie würdigt das schwere Schicksal all jener Deutschen, die als Zivilpersonen zur Zwangsarbeit verpflichtet waren. Das ist ein spätes, aber wichtiges Zeichen, dass uns bewusst ist, was viele Deutsche erleiden mussten, die unter meist unmenschlichen Bedingungen zur Zwangsarbeit herangezogen wurden.“ Der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Hartmut Koschyk MdB, hob hervor: „Ich bin sehr froh, dass es gelungen ist, den Angehörigen dieser Opfergruppe als Anerkennung ihres harten Schicksals endlich eine symbolische finanzielle Anerkennung zukommen zu lassen. Dabei muss man bedenken, dass viele der Betroffenen sich bereits in einem sehr hohen Alter befinden. Daher haben wir als Stichtag den 27. November 2015 gewählt, an dem der Deutsche Bundestag die Mittel für diese humanitäre Geste zur Verfügung gestellt hat. Verstirbt ein Anspruchsberechtigter nach diesem Stichtag, können sein Ehegatte oder seine Kinder diese Zuwendung beantragen.“ Anträge können beim Bundesverwaltungsamt gestellt werden. Nähere Informationen werden unter www.bva.bund.de/zwangsarbeiter erhältlich sein. Quelle: bva.bund.de aussiedlerbeauftragter.de