Kulturgesellschaft der Deutschen Usbekistans e.V. „Wiedergeburt“

In der FUEN vertreten seit 2002.

Die Bevölkerung Usbekistans besteht nach offiziellen Angaben von 1993 zu 73,7 % aus Usbeken, Russen (5,5 %), Tadschiken (5,1 %), Kasachen (4,2 %), Krimtataren (2 %), Karakalpaken (2 %) und Koreanern (1,1 %). Zu den kleineren Minderheiten zählen Uiguren, Deutsche, Mescheten, Aserbaidschaner und Kurden. Im Jahre 2001 gab es 24.000 Deutsche in Usbekistan. Stalin deportierte in den Vierziger Jahren rund 40.000 Wolgadeutsche nach Taschkent.

Circa 88 % der Bevölkerung sind sunnitische Muslime, ca. 9% russisch-orthodox (meist Angehörige der russischen Minderheit). Darüber hinaus gibt es schiitische Muslime (vor allem in Buchara und Samarkand) sowie Angehörige anderer christlicher Konfessionen (Angehörige der Armenisch-Apostolischen Kirche, der Katholischen Kirche, der Evangelisch-Lutherischen Kirche und diverser protestantischer Gemeinden) sowie Juden (ca. 93.000 Gläubige, siehe Bucharische Juden), Buddhisten, Anhänger des Bahaismus und Anhänger der Lehren Krishnas.

Auf die Verordnung des Ministerkabinetts der Republik Usbekistan vom 10. Januar 1992 wurde das Republikanische internationale Kulturzentrum gegründet. Das Zentrum koordiniert die Tätigkeiten und leistet praktische und methodische Hilfestellung bei den nationalen Kulturzentren. In Usbekistan sind auch einige NGOs aktiv: Human Rights Society of Uzbekistan, Ezgulik Human Rights Society, International Society for Human Rights (Uzbekistan Section), Center for Studies on Human Rights and Humanitarian Law, Tatar National Cultural Centre, Association of Korean Cultural Centres,  Advocates on behalf of Jews in Russia, Ukraine, the Baltic States & Eurasia, Jewish Community Center and Jewish Community of Uzbekistan.  

Die Organisation Kulturgesellschaft der Deutschen Usbekistans e.V. „Wiedergeburt“ hat Sitze in Taschkent, Samarkand, Buchara und Fergana. Die Arbeit in den Kulturzentren der „Wiedergeburt" ist in erster Linie Jugendarbeit mit dem Ziel der Förderung des Verständnisses der eigenen deutschen Herkunft, der Entwicklung der Persönlichkeit und der Auseinandersetzung mit aktuellen politischen und gesellschaftlichen Fragen. So werden beispielsweise neben der sprachlichen Fortbildung auch Themen wie „Die Europäische Union und Usbekistan“ erörtert und das politische Leben und der Staatsaufbau der Bundesrepublik Deutschland besprochen.

Quelle: http://m.taschkent.diplo.de/Vertretung/taschkent/de/06/Deutsche__Minderheit__in__Usbekistan/Deutsche__Minderheit__in__Usbekistan.html


Deutsche Botschaft in Botschaft

http://www.taschkent.diplo.de/Vertretung/taschkent/de/Startseite.html


Usbekistan ist kein Mitglied des Europarats und hat das Rahmenübereinkommen daher nicht ratifiziert. Allerdings kann das Ministerkomitee des Europarats jeden Nichtmitgliedstaat des Europarats einladen, dem Rahmenübereinkommen beizutreten (Artikel 29.1 Rahmenübereinkommen). Eine solche Einladung wurde bisher noch nicht ausgesprochen.

Usbekistan ist kein Mitglied des Europarats und hat die Sprachencharta daher nicht ratifiziert. Allerdings kann das Ministerkomitee des Europarats jeden Nichtmitgliedstaat des Europarats einladen, der Sprachencharta beizutreten (Artikel 20.1 Sprachencharta). Eine solche Einladung wurde bisher noch nicht ausgesprochen.

Es gibt in der Republik Usbekistan kein Gesetz, dass die Rechte nationaler Minderheiten regelt. Der Begriff „nationale Minderheit“ wird in der Gesetzgebung auch nicht benutzt. In der Verfassung der Republik wird unterstrichen: "Das Volk Usbekistans besteht, unabhängig von seiner Nationalität, aus den Bürgern der Republik Usbekistan." Alle gesetzgebenden Akte der Republik Usbekistan verankern die Bürgerrechte der Gleichberechtigung und Freiheit vor dem Gesetz, unabhängig von der Rasse, Geschlecht, Nationalität, Sprache, Religion, sozialen Herkunft, Überzeugung, der persönlichen und gesellschaftlichen Stellung. „Alle Bürger der Republik Usbekistans, unabhängig von ihrer Nationalität, Volksangehörigkeit haben die gleichen bürgerlichen Rechte und befinden sich unter dem Schutz der Verfassung der Republik und ihrer Gesetze“ (Art. 15 des Verfassungsgesetzes über die Grundlage der staatlichen Unabhängigkeit der Republik Usbekistan).

Ansprechpartner

Auf die Verordnung des Ministerkabinetts der Republik Usbekistan vom 10. Januar 1992 wurde das Republikanische internationale Kulturzentrum gegründet. Das Zentrum koordiniert die Tätigkeiten und leistet praktische und methodische Hilfestellung bei den nationalen Kulturzentren.

In Usbekistan sind auch einige NGOs aktiv: Human Rights Society of Uzbekistan, Ezgulik Human Rights Society, International Society for Human Rights (Uzbekistan Section), Center for Studies on Human Rights and Humanitarian Law, Tatar National Cultural Centre, Association of Korean Cultural Centres,  Advocates on behalf of Jews in Russia, Ukraine, the Baltic States & Eurasia, Jewish Community Center und Jewish Community of Uzbekistan.  

 

Offizielle Dokumente

Elena Mironova

Kulturzentrum der Deutschen Usbekistans "Wiedergeburt" e.V.
Bobur Str. 4
UZB-100070 Taschkent
Usbekistan
Tel: + 998 90 374 88 12
E-Mail: wiedergeburt.uz@mail.ru

Kulturgesellschaft der Deutschen Usbekistans e.V. „Wiedergeburt“

Die Organisation Kulturgesellschaft der Deutschen Usbekistans e.V. „Wiedergeburt“ hat den Sitz in Taschkent, Samarkand, Buchara und Fergana. Die Arbeit in den Kulturzentren der „Wiedergeburt" ist in erster Linie Jugendarbeit mit dem Ziel der Förderung des Verständnisses der eigenen deutschen Herkunft, der Entwicklung der Persönlichkeit und der Auseinandersetzung mit aktuellen politischen und gesellschaftlichen Fragen. So werden beispielsweise neben der sprachlichen Fortbildung auch Themen wie „Die Europäische Union und Usbekistan“ erörtert und das politische Leben und der Staatsaufbau der Bundesrepublik Deutschland besprochen.