Koalitionsvertrag der künftigen Bundesregierung: Deutsche Minderheiten finden Beachtung

Die AGDM in der FUEN begrüßt, dass die deutschen Minderheiten im heute (09.04.2025) in Berlin vorgestellten Koalitionsvertrag der künftigen Bundesregierung (bestehend aus CDU, CSU und SPD) ausdrücklich erwähnt werden und ihre weitere Förderung zugesichert wird.

Bereits in den vergangenen Tagen hatten die veröffentlichten Verhandlungsergebnisse der Arbeitsgruppe „Inneres, Recht, Migration und Integration“ gute Signale gesendet. Nun ist es offiziell: Das kulturelle und geschichtliche Erbe sowie die weitergehende Förderung der deutschen Minderheiten im Ausland sind Bestandteil des neuen Regierungsprogramms.

Im heute präsentierten Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD heißt es wörtlich:

„Das kulturelle und geschichtliche Erbe der Heimatvertriebenen, Aussiedler und Spätaussiedler sowie der deutschen Minderheiten in Mittel- und Osteuropa sowie den Folgestaaten der Sowjetunion ist Teil der gesamtdeutschen Geschichte. Wir werden die Förderung der deutschen Minderheiten in Mittel- und Osteuropa und den nichteuropäischen Nachfolgestaaten der Sowjetunion fortführen und den Dialog mit den Herkunftsstaaten vertrauensvoll ausbauen.“ (Seite 8586)

Explizit erwähnt wird die deutsche Minderheit in der Ukraine:

„Der Förderung der deutschen Minderheit in der Ukraine kommt wegen des russischen Angriffskrieges und des möglichen EU-Beitritts der Ukraine eine besondere Bedeutung zu.“ (Seite 86)

Zu den Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern heißt es:

Wir halten an der Aufnahme der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler nach dem Bundesvertriebenengesetz fest. Die gesetzlichen Grundlagen für die Aufnahme werden wir auf ihre Praktikabilität und Aktualität überprüfen und dabei auch die Lebenswirklichkeit der Menschen in den Herkunftsgebieten in den Blick nehmen. Für die nach dem 31.12.1992 geborenen und in den Aussiedlungsgebieten lebenden deutschstämmigen Personen werden wir die Möglichkeiten des Zuzugs nach Deutschland prüfen. (Seite 86)

Bezüglich der/des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten schreiben die Koalitionäre:

„Wir stärken das Amt des Beauftragten für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten und führen die Zuständigkeiten für Heimatvertriebene, Aussiedler und Spätaussiedler sowie deutsche Minderheiten wieder im Bundesinnenministerium zusammen.“ (Seite 86)

Darüber hinaus werden auch die nationalen Minderheiten in Deutschland erwähnt:

„Wir bekennen uns zu Schutz und Förderung der in Deutschland lebenden nationalen Minderheiten.“ (Seite 85)

„Wir bekennen uns zum besonderen Schutz und einer spezifischen Förderung der gesetzlich anerkannten nationalen Minderheiten in Deutschland: die dänische Minderheit, die friesische Volksgruppe, die deutschen Sinti und Roma und das sorbische Volk.“ (Seite 119)

Der Sprecher der AGDM, Bernard Gaida, zeigt sich erfreut darüber, dass die deutschen Minderheiten – und deren weitergehende Förderung – im Koalitionsvertrag der kommenden Bundesregierung ausdrücklich berücksichtigt werden: „Das zeigt, dass die intensiven Bemühungen der AGDM in der FUEN in den letzten Jahren und besonders in den vergangenen Wochen erfolgreich waren. Die Aufnahme unserer Anliegen in den Koalitionsvertrag ist ein starkes politisches Signal – für uns als AGDM und für alle unsere Mitgliedsorganisationen in Europa und Zentralasien. Jetzt müssen wir uns genauso intensiv darum bemühen, dass die fortgesetzte finanzielle Förderung der deutschen Minderheiten auch von einer breiteren politischen und kulturellen Unterstützung flankiert wird.“

Deshalb gilt: Auch unter den neuen politischen Rahmenbedingungen der CDU/CSU-SPD-Koalition wird die AGDM den Dialog mit der Bundesregierung engagiert fortführen und sich weiterhin mit Nachdruck für die Belange der deutschen Minderheiten einsetzen.

Der Koalitionsvertrag steht HIER zum Download zur Verfügung.