BVFG-Änderung im Bereich der Spätaussiedleraufnahme kommt endlich voran

Am 28. September 2023 wurde die lange erwartete Änderung des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) zur Spätaussiedleraufnahme im Deutschen Bundestag in erster Lesung debattiert und an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Der Präsident des Bundes der Vertriebenen, Dr. Bernd Fabritius, begrüßte diesen Schritt und betonte den Erfolg des Drängens des BdV.

Die vorgeschlagenen Änderungen beinhalten eine wichtige Klarstellung: Wenn Antragsteller ein aktuelles Bekenntnis zum deutschen Volkstum nachweisen können, werden frühere anderslautende Bekenntnisse nicht mehr zur Ablehnung des Antrags führen. Dies ist ein entscheidender Schritt, um die bisherige rechtliche Gleichbehandlung von Eintragungen des sowjetischen Unrechtsstaates mit freiheitlichen Bekenntnissen zur deutschen Abstammung und Kultur zu beenden.

Es wurde auch betont, dass Forderungen des BdV aus der Verbändebeteiligung in die Gesetzestexte eingegangen sind. In Fällen, in denen keine Bekenntniskorrektur erfolgt oder nicht möglich ist, können "ernsthafte Bemühungen um eine Änderung" gemäß dem Gesetz ausreichen, insbesondere in Ländern, in denen keine Nationalitäten mehr in Dokumenten eingetragen werden.

Der Dank des BdV gilt allen Abgeordneten und Fraktionen, die diese Gesetzesänderung initiiert und vorangetrieben haben. Nun muss die Verabschiedung zügig erfolgen, und die abgelehnten Antragsteller müssen über die neue Rechtslage informiert werden, damit sie eine Wiederaufnahme ihrer Verfahren beantragen können.

Es wurde bedauert, dass trotz des Krieges in der Ukraine noch keine Lösung für den Wertungswiderspruch zwischen vorübergehender Fluchtrettung und endgültigem Verlassen des Aussiedlungsgebiets im Sinne des BVFG gefunden wurde. Es wurde als zynisch angesehen, den aktuellen Konflikt als Unterbrechung des Aussiedlungszusammenhangs zu betrachten, und es wurde betont, dass Menschen, die ihre Heimat aufgrund einer humanitären Krise verlassen, ihren Anspruch auf Aufnahme als Spätaussiedler nicht verlieren sollten.

Die Debatte im Deutschen Bundestag zur ersten Lesung war in Detailfragen lebhaft, aber es herrschte Einigkeit darüber, dass die Erleichterungen in der Spätaussiedleraufnahme dringend nötig sind. Die Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Natalie Pawlik MdB (SPD), erklärte die historischen Hintergründe und Gründe für die Änderungen am BVFG. Sie betonte, dass die Solidarität mit den Betroffenen nicht an Bürokratie scheitern dürfe.

Verschiedene Abgeordnete und Fraktionen äußerten ihre Unterstützung für die Änderungen und drängten auf eine rasche Umsetzung. Einige kritisierten jedoch die Dauer des Prozesses und forderten ein schnelleres Handeln. Die Rückkehr zur alten Aufnahmepraxis vor der letzten bundesverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung wurde begrüßt. Kritik gab es auch für die gekürzten Haushaltsansätze in der Spätaussiedleraufnahme für 2024.

Die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Katrin Göring-Eckardt (Bündnis 90/Die Grünen), betonte die historische Verantwortung und Wiedergutmachung des BVFG. Sie unterstützte die Forderung nach großzügigen Regelungen für vorübergehende Flucht und betonte, dass deutsche Minderheiten auf der Flucht nicht schlechter gestellt werden sollten als diejenigen im Aussiedlungsgebiet.

Die AfD-Fraktion provozierte einen Eklat, indem sie einen eigenen Antrag einbrachte und die Regierung beschuldigte, sich nicht für die Spätaussiedler oder die deutschen Minderheiten zu interessieren. Ein Abgeordneter zeigte eine Deutschlandflagge mit dem Wappen der Russlanddeutschen und erhielt einen Ordnungsruf.