BVFG-Änderung beschlossen
Am 16. und 17. November 2023 wurde im Deutschen Bundestag in der 2./3. Lesung die lang erwartete Änderung des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) mit einer deutlichen Mehrheit verabschiedet. Ziel dieser Änderung ist die Rückkehr zur früheren Aufnahmepraxis für Spätaussiedler im Bereich des Bekenntnisses zum deutschen Volkstum.
BdV-Präsident Dr. Bernd Fabritius begrüßt die Gesetzesänderung als eine deutliche Verbesserung, betont jedoch den Verbandseinsatz für klarere Formulierungen im Gesetz.
„Die Gesetzesänderung ist in der aktuellen Lage eine deutliche Verbesserung, auch wenn wir uns als Verband im Sinne der Betroffenen für weitergehende und vor allem klarere Formulierungen im Gesetz eingesetzt haben. Ausdrücklich danken möchte ich allen Mitstreitern in der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland, in der AGDM und den Selbstorganisationen der Deutschen in den betroffenen Ländern, in der CDU/CSU-Fraktion sowie in allen Fraktionen, die unsere Argumente mit offenen Ohren und Herzen aufgenommen haben“, erklärt BdV-Präsident Dr. Bernd Fabritius dazu.
Die Änderungen sollen insbesondere denjenigen zugutekommen, die vor der russischen Aggression aus der Ukraine geflohen sind. Bernard Gaida, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Minderheiten (AGDM), betont die Bedeutung dieser Neuerungen und setzt sich intensiv für die Belange der Landsleute ein. Gaida äußert seine Überzeugung: "Seit Monaten setze ich mich als AGDM-Sprecher besonders dafür ein, dass unsere Landsleute, die vor der russischen Aggression aus ihrer ukrainischen Heimat geflohen sind, in Deutschland nicht vor die Wahl gestellt werden: Heimat oder deutsche Staatsbürgerschaft. Erst jetzt wissen sie, dass sie als Flüchtlinge geschützt sind, aber sie haben das Recht behalten frei wählen zu dürfen. Letztendlich dürfen sie sowohl ihre Heimat z.B. am Schwarzen Meer als auch das Land, aus dem ihre Vorfahren kamen, zu lieben."
Die Anpassungen im Gesetz verdeutlichen nun, dass ein aktuelles Bekenntnis zum deutschen Volkstum Vorrang vor historischen Bekenntnissen zu einem nichtdeutschen Volkstum hat. Fabritius betont die Notwendigkeit einer wohlwollenden Verwaltungspraxis, da in vielen Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion eine Änderung der Nationalität oft rechtlich unmöglich oder mit Gefahr für Leib und Leben verbunden ist. BdV hatte sich für eine unbürokratische Regelung eingesetzt, jedoch wurde ein Bezug zum bereits im BVFG etablierten Rechtsbegriff eines 'Bekenntnisses auf andere Weise' nicht übernommen.
Eine positive Entwicklung ist, dass sämtliche zuvor abgelehnten Anträge aufgrund von 'Gegenbekenntnis' nun wiederaufgenommen werden können. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Auflösung des "Wertungswiderspruchs" bezüglich der Wohnsitzaufgabe durch Flucht von Angehörigen der deutschen Minderheiten aus der Ukraine oder der Russischen Föderation. Die Änderung ermöglicht es dem Bundesministerium des Innern und für Heimat per Rechtsverordnung Ausnahmen von der sechsmonatigen Frist festzulegen. BdV-Präsident Fabritius bevorzugte dennoch eine unbürokratischere Lösung und setzt sich weiterhin dafür ein, dass die Regelungen die Lebenswirklichkeit der Menschen berücksichtigen und keine neuen Härten verursachen. Der BdV wird sich auch im Spätaussiedlerbeirat beim BMI dafür engagieren.