71. Jahrestag der Unterzeichnung der Charta der Heimatvertriebenen

Heute vor 71 Jahren, am 5. August 1950, wurde in Stuttgart die Charta der deutschen Heimatvertriebenen verabschiedet. Mit der Charta setzte man eindrucksvoll ein Zeichen für Frieden, Freiheit, Gerechtigkeit und Völkerverständigung, ohne dabei das Gedenken an die Vertreibung außer Acht zu lassen. Ausdrücklich heißt es in der Charta, dass die Heimatvertriebenen auf Vergeltung verzichten und die Schaffung eines geeinten Europas, in dem die Völker gleichberechtigt ohne Furcht und Zwang leben können, sowie den Wiederaufbau Deutschlands und Europas nachhaltig unterstützen wollen.

Wenn am heutigen Tag an die Unterzeichnung der Charta der deutschen Heimatvertriebenen erinnert wird, sollten wir uns auch das Schicksal der Heimatverbliebenen ins Bewusstsein rufen. In den meisten Staaten des östlichen Europas waren die Heimatverbliebenen lange Zeit Repressalien ausgesetzt, wenn sie sich zur eigenen deutschen Sprache und Identität öffentlich bekannten. Auch sie hatten ihre Heimat verloren.

Wir – Angehörige der deutschen Minderheiten europaweit - verstehen uns als Brückenbauer zwischen Deutschland und den Heimatländern, die wir in Mittel- und Osteuropa seit Jahrhunderten bereichern. Dabei setzen wir uns ein für die Bewahrung der Sprache, der Tradition und generell des deutschen Kulturerbes, sowie die Bewahrung und Entwicklung der deutschen Identität, die Jugendarbeit und der Auf- und Ausbau von Selbstverwaltungsstrukturen in den Minderheitenorganisationen. Gleichzeitig erinnern wir an das schwere Schicksal unseres Volkes nach dem Zweiten Weltkrieg und werden diese Erinnerung auch weiterhin pflegen. Wir, Heimatverbliebene und Heimatvertriebene, teilen dasselbe Schicksal und wir werden das Bewusstsein dafür weiterhin aufrechterhalten.